Wichtige Corona-Regeln für Ihren Kanzleibesuch
Die Gesundheit unserer Mandanten*innen und Mitarbeiter*innen liegt uns am Herzen.
Den Beschlüssen der MPK und Empfehlungen des RKI folgend haben wir uns daher entschlossen,
ab dem 22.11.2021 nachfolgende Coronaregeln in den Kanzleiräumen umzusetzen:
Bei einer Hospitalisierungsrate (NRW)
- kleiner 3 gilt die 3 G -Regel
- ab 3 gilt die 2 G – Regel
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Einhaltung der obigen Regeln kontrolliert und dokumentiert werden. Dieses erfolgt selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes.
Während ihres gesamten Aufenthaltes in der Kanzlei gilt die Maskenpflicht.
Wir möchten Sie bitten, möglichst das Angebot der telefonischen Beratung oder einer Beratung per Video-Konferenz (Microsoft-Teams) zu nutzen.
Weiterhin weisen wir auf die Möglichkeit des digitalen Datenaustausches mit DATEV Unternehmen-Online hin. Gerne informieren wir Sie über weitere Nutzungsvorteile.